Historias de faustball.Fundado el 14 de abril de 2007
domingo, 2 de febrero de 2014
Suiza:Liga/NLB: STV Affeltrangen ist für die Aufstiegsspiele qualifiziert - Aber gegen wen?
Dank dem souveränen Auftritt und dem Klassenerhalt in der
NLB von Rickenbach-Wilen 1 in der NLB-Abstiegsrunde in der eigenen
Halle, ist der STV Affeltrangen für die Aufstiegsspiele 1. Liga/NLB
qualifiziert.
Am Samstag, 8. Februar findet in der
Dammbühlhalle in Wängi die Aufstiegsrunde 1. Liga/NLB statt. Am
Vormittag spielen die drei Mannschaften, welche die Plätze in der NLB
West besetzen. Am Nachmittag ab 14.00 Uhr ist der STV Affeltrangen im
Einsatz und versucht in die NLB aufzusteigen.
Aufgrund diverser Konstellationen in der NLA, der
NLB und auch in der 1. Liga ZH/SH ist es abhängig von den letzten
Spielen in der NLA wie auch vom Entscheid von SwissFaustball. welches
Team sich für die Auf-/Abstiegsrunde qualifiziert.
- Der Absteiger aus der NLA steigt definitiv in die NLB-Ostgruppe ab. - Steigt Elgg-Ettenhausen 1 in die NLB ab, 'rettet' Elgg-Ettenhausen 2 als NLB-Meister den NLA-Platz der Faustballgemeinschaft. -
Steigt Jona 1 in die NLB ab, 'rettet' Jona 2 als NLB-Zweiter den
NLA-Platz des Traditionsvereines, da in diesem Falle Elgg-Ettenhausen
nicht mehr aufstiegsberechtigt wäre. - Steigt Wigoltingen in die NLB
ab, hat dies weitreichernde Konsequenzen für die Ostschweiz. In diesem
Fall steigt Olten aus der NLB-Westgruppe in die NLA auf und in der
NLB-Ost ist ein Platz weniger frei. - Hinzu kommt, dass mit
Diepoldsau 2 ein Zone-A-Team in die Relegation muss. Falls Wigoltingen
in die NLB absteigt, ist entsprechend nur ein Platz zu besetzen in der
NLB, was, bei einem Abstieg von Diepoldsau in die 1. Liga einen weiteren
Einfluss auf die Zone A haben würde.
- Sehr interessant wird die Entscheidungsfindung bei
Swiss-Faustball, was die Zuteilung der einzelnen Gruppen für die
Auf-/Abstiegsrunde 1. Liga/NLB betrifft: In der NLB-West belegt der STV
Schlieren 1 den vorletzten Platz und muss somit in die
Auf-/Abstiegsrunde (der Gruppe West???). Interessanterweise hat sich der
FBS STV Schlieren 2 spuverän als 1. Liga-Meister der Zone ZH/SH für
dieselben Auf-/Abstiegsspiele in der Zone Ost qualifiziert!
Vieles hängt vom Ausgang der letzten Runde in der
NLA und letzten Endes vom Entscheid von SwissFaustball was die Zuteilung
von Schlieren betrifft ab. Klar ist, dass es spannen bleibt und noch
nichts sicher ist.
Auszug aus dem Wettspielreglement: 2.5 Promotion/Relegation 2.5.1 NLB/NLA Die letztplatzierte Mannschaft der NLA steigt in seine zuständige NLB-Gruppe ab (Ost bzw. West). Der Sieger der NLB-Finalrunde steigt in die NLA auf. Ist
der Sieger der NLB-Finalrunde bereits in der NLA mit seiner 1.
Mannschaft vertreten, so besteht ein Nachrückungsrecht für den Zweit -
bzw. den Drittplat-zierten der NLB-Finalrunde. Ausnahme: Sind alle
aufstiegsberechtigten Mannschaften der NLB-Finalrunde bereits in der NLA
vertreten, gibt es keinen Aufsteiger in die NLA und keinen Ab-steiger
in die NLB. 2.5.2 NLB/1. Liga Die letztplatzierte Mannschaft der NLB Ost-Abstiegsrunde steigt in seine zustän-dige 1. Liga-Zone ab (Zone A bzw. B). *) Die
vorletztplatzierte Mannschaft der NLB Ost-Abstiegsrunde sowie die
Sieger der Zonen A und B spielen jeder gegen jeden eine
Auf-/Abstiegsrunde um die zwei Plätze in der NLB Ost. *) Die letztplatzierte Mannschaft der NLB West-Abstiegsrunde steigt in seine zu-ständige 1. Liga-Zone ab (Zone C bzw. D). *) Die
vorletztplatzierte Mannschaft der NLB West-Abstiegsrunde sowie die
Sieger der Zonen C + D spielen jeder gegen jeden eine Auf-/Abstiegsrunde
um die zwei Plätze in der NLB West. *) *) Ausnahmen: - Wird nur
ein Platz in einer NLB frei, so steigt (oder verbleibt) nur die
Sieger-mannschaft der entsprechenden Auf-/Abstiegsrunde in die
zugehörige NLB auf. - Wird zusätzlich ein Platz in einer NLB-Gruppe
frei, so verbleibt die vorletzt- platzierte Mannschaft in der NLB und es
spielt an seiner Stelle die letztplat-zierte Mannschaft dieser
NLB-Gruppe gegen die beiden Sieger aus den zu-gehörigen Zonen um die
freien zwei Plätze. (Vorbehalten bleiben WR Art. 7.4.2 und Art. 9.12.)
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