miércoles, 8 de abril de 2015

Suiza: Sonderregelung im Nachwuchsbereich

Sonderregelung im Nachwuchsbereich

von Swiss Faustball

Gemäss Art. 7.5.1., Abs. 4 des Wettspielreglements haben Nachwuchsspielerinnen und Nachwuchsspieler die Möglichkeit, eine Spielberechtigung für einen anderen Verein zu erlangen.Dazu erforderlich ist eine Sonderbewilligung, die für eine Saison bei den zuständigen Nachwuchsverantwortlichen der Zone eingeholt werden kann.
Von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können Juniorinnen und Junioren aus Vereinen, die keine eigene Nachwuchsteams in der entsprechenden Kategorie führen. Die Spielberechtigung im eigenen Verein bleibt dabei erhalten.

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